Visum & Aufenthalt

Familienzusammenführung

Für alle, die zu einem in Europa rechtmäßig lebenden Ehepartner, Elternteil oder Familienmitglied ziehen möchten, begleiten wir den Prozess der Familienzusammenführung von Anfang bis Ende.

Für wen ist es geeignet?

Geeignet für den Ehepartner, die Kinder und in bestimmten Fällen weitere unterhaltsberechtigte Familienmitglieder einer Person mit Aufenthaltstitel in Österreich oder einem anderen europäischen Land. Wir begleiten Sie von der Erfüllung der Einkommens- und Wohnanforderungen bis zur Vervollständigung der Unterlagen.

Erforderliche Unterlagen und Voraussetzungen

  • Gültiger Reisepass und biometrisches Foto
  • Nachweis der Verwandtschaft, etwa Heirats- oder Geburtsurkunde
  • Aufenthaltstitel des Familienmitglieds in Europa
  • Nachweis ausreichenden und regelmäßigen Einkommens
  • Nachweis geeigneten Wohnraums (Unterkunft ausreichender Größe)
  • Krankenversicherung
  • Sprachnachweis, sofern erforderlich

So läuft der Prozess ab

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    Erstbewertung

    Wir prüfen Ihre familiären Bindungen und die aktuelle Aufenthaltssituation und bestimmen Ihre Voraussetzungen.

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    Unterlagenvorbereitung

    Wir stellen Ihre Akte zusammen, inkl. Einkommens-, Wohn- und Verwandtschaftsnachweisen.

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    Antrag & Termin

    Wir stellen den Antrag und übernehmen Konsulatstermin und Prozesssteuerung.

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    Nachverfolgung & Aufenthalt

    Wir verfolgen das Ergebnis und begleiten Sie bei Einreise und Anmeldung des Aufenthalts.

Dauer & Gebühren

Die Bearbeitungsdauer kann je nach Land und Fall in der Regel einige Monate bis zu einem Jahr betragen. Einkommensgrenzen, Gebühren und Sprachanforderungen können sich ändern; fallbezogene Angaben teilen wir im Beratungsgespräch mit.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es eine Sprachanforderung für die Familienzusammenführung?

In einigen Ländern kann für den Ehepartner ein Sprachnachweis auf Grundniveau verlangt werden. Die Anforderung variiert je nach Land und Situation; wir klären sie für Ihren Fall.

Wie viel Einkommen muss ich nachweisen?

Die Einkommensgrenze variiert je nach Land, Familiengröße und Wohnkosten. Statt einer festen Zahl prüfen wir Ihre Voraussetzungen anhand der aktuellen Bedingungen.

Gibt es eine Altersgrenze für meine Kinder?

Die Zusammenführung ist in der Regel für minderjährige Kinder möglich. Altersgrenzen und Ausnahmen variieren je nach Land.

Darf mein Ehepartner nach der Ankunft arbeiten?

In vielen Ländern erhält der über die Familienzusammenführung eingereiste Ehepartner ein Arbeitsrecht. Der Umfang variiert je nach Land; die Einzelheiten erläutern wir im Beratungsgespräch.

Lassen Sie uns gemeinsam die richtige Route finden

Buchen Sie ein kostenloses Erstgespräch für diesen Prozess, und wir bestimmen gemeinsam den besten Weg für Sie.

Kostenloses Erstgespräch

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar. Prozesse und Voraussetzungen können sich ändern.