Visum & Aufenthalt

B1/B2-Visum für Geschäft und Tourismus

Wir begleiten Ihren B1/B2-Visumantrag von Anfang bis Ende für US-Besuche im Zusammenhang mit Geschäftstreffen, Messen oder Tourismus.

Für wen ist es geeignet?

Geeignet für Personen, die kurzfristig für Geschäftstreffen, Konferenzen, Messebesuche, Tourismus oder Familienbesuche in die USA reisen. B1 deckt geschäftliche und B2 touristische Zwecke ab; beide werden meist in einem Visum kombiniert.

Erforderliche Unterlagen und Voraussetzungen

  • Gültiger Reisepass
  • Vollständig ausgefülltes DS-160-Formular
  • Zahlungsbeleg der Visumgebühr
  • Nachweise zum Reisezweck
  • Nachweise zur Bindung an die Türkei
  • Nachweise zu den finanziellen Mitteln

So läuft der Prozess ab

  1. 1

    Erstbewertung

    Wir bewerten Ihren Reisezweck und Ihr Profil.

  2. 2

    DS-160 & Termin

    Wir bereiten das DS-160-Formular vor und buchen Ihren Gesprächstermin.

  3. 3

    Dossiervorbereitung

    Wir stellen Ihre Aktenmappe und die Nachweise zusammen.

  4. 4

    Gespräch & Nachverfolgung

    Wir bereiten Sie auf das Gespräch vor und verfolgen das Ergebnis.

Dauer & Gebühren

Die Bearbeitungszeit hängt von der Terminverfügbarkeit und der Auslastung des Konsulats ab. Über aktuelle Gebühren und Fristen informieren wir Sie.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen B1 und B2?

B1 deckt Geschäftsreisen ab, B2 Tourismus und Besuche. Sie werden meist zusammen als B1/B2 erteilt.

Wie lange darf ich in den USA bleiben?

Die erlaubte Aufenthaltsdauer legt der Grenzbeamte bei der Einreise fest; oft werden bis zu sechs Monate gewährt.

Darf ich mit einem B1/B2-Visum arbeiten?

Nein, dieses Visum berechtigt nicht zu bezahlter Arbeit in den USA; es dient Geschäftstreffen und Tourismus.

Lassen Sie uns gemeinsam die richtige Route finden

Buchen Sie ein kostenloses Erstgespräch für diesen Prozess, und wir bestimmen gemeinsam den besten Weg für Sie.

Kostenloses Erstgespräch

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar. Prozesse und Voraussetzungen können sich ändern.