Visum & Aufenthalt
Typ-C-Geschäfts- / Geschäftsbesuchsvisum
Wir steuern Ihren Antrag von Anfang bis Ende für das Kurzaufenthalts-Schengen-Geschäftsvisum, das bis zu 90 Tage Aufenthalt für Meetings, Messen oder Verhandlungen in Europa ermöglicht.
Für wen ist es geeignet?
Geeignet für Unternehmer, Führungskräfte und Mitarbeitende, die kurzfristig zu Kundenbesuchen, Vertragsverhandlungen, Messen und Firmenveranstaltungen in Europa reisen.
Erforderliche Unterlagen und Voraussetzungen
- Gültiger Reisepass (mindestens 3 Monate über die Reisedaten hinaus gültig)
- Einladungsschreiben oder Veranstaltungs-/Messeanmeldung
- Firmenunterlagen und Gewerbenachweis
- Reisekrankenversicherung (mindestens 30.000 EUR Deckung)
- Unterkunfts- und Hin- und Rückflugbuchung
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (Kontoauszug)
So läuft der Prozess ab
- 1
Erstbewertung
Wir bestimmen die zu Ihrem Reisezweck passende Visumkategorie und das Konsulat.
- 2
Dokumentenvorbereitung
Wir erstellen Ihre Antragsakte vollständig und korrekt.
- 3
Termin & Antrag
Wir vereinbaren Ihren Termin beim Konsulat/Antragszentrum und steuern den Prozess.
- 4
Nachverfolgung & Ergebnis
Wir verfolgen das Ergebnis und bieten bei Bedarf zusätzliche Dokumentenunterstützung.
Dauer & Gebühren
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Konsulat und Saison, beträgt aber in der Regel etwa 10-15 Werktage. Konsulatsgebühren und Servicekosten werden vor der Antragstellung nach aktuellem Stand geklärt.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange darf ich bleiben?
Ein Typ-C-Visum gewährt bis zu 90 Tage Aufenthalt innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.
Kann ich mehrfach einreisen?
Ein Visum mit mehrfacher Einreise ist möglich; es wird anhand Ihrer Reisehistorie bewertet.
Wie früh sollte ich beantragen?
Wir empfehlen, mindestens 3-4 Wochen vor Ihrem Reisedatum zu beantragen.
Lassen Sie uns gemeinsam die richtige Route finden
Buchen Sie ein kostenloses Erstgespräch für diesen Prozess, und wir bestimmen gemeinsam den besten Weg für Sie.
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar. Prozesse und Voraussetzungen können sich ändern.