Visum & Aufenthalt

Typ-D-Langzeit-Arbeitsvisum

Wir steuern Ihren Typ-D-Arbeitsvisum- und Arbeitserlaubnisprozess von Anfang bis Ende, für eine langfristige Beschäftigung in Europa auf Basis eines Arbeitsvertrags.

Für wen ist es geeignet?

Geeignet für Fachkräfte, technisches Personal und Spezialisten, die einen Vertrag mit einem europäischen Arbeitgeber unterzeichnet haben oder ein qualifiziertes Stellenangebot besitzen. Wir bringen die arbeitgeber- und arbeitnehmerseitigen Schritte gemeinsam voran.

Erforderliche Unterlagen und Voraussetzungen

  • Gültiger Reisepass (gültig für die Dauer Ihrer Beschäftigung)
  • Unterzeichneter Arbeitsvertrag oder Stellenangebot
  • Vom Arbeitgeber geführte Unterlagen zum Arbeitserlaubnisantrag
  • Diplom, berufliche Qualifikation und Erfahrungsnachweise
  • Krankenversicherung und Unterkunftsnachweis
  • Sprachnachweis, falls erforderlich

So läuft der Prozess ab

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    Erstbewertung

    Wir bestimmen die zu Ihrem Beruf und Zielland passende Arbeitsvisumkategorie.

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    Dokumentenvorbereitung

    Wir erstellen Arbeitsvertrag und Arbeitserlaubnisunterlagen in Abstimmung mit Ihrem Arbeitgeber.

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    Termin & Antrag

    Wir vereinbaren Ihren Konsulatstermin und steuern den Visumantragsprozess.

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    Nachverfolgung & Ergebnis

    Wir verfolgen Ihren Antrag und unterstützen die Phasen der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.

Dauer & Gebühren

Arbeitsvisa umfassen in der Regel die längsten Prozesse, da sie auch Arbeitserlaubnisgenehmigungen erfordern, und können je nach Land, Beruf und saisonaler Auslastung von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten dauern. Eine möglichst frühe Planung ist wichtig; Gebühren und Servicekosten werden nach aktuellem Stand geklärt.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich zuerst eine Stelle finden?

In den meisten Fällen ist ein gültiges Stellenangebot oder ein Vertrag Voraussetzung für das Arbeitsvisum; wir planen Ihren Prozess entsprechend.

Kann ich meine Familie mitbringen?

In vielen Ländern ist ein Familiennachzug möglich; für Ehepartner und Kinder werden separate Anträge geführt.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitserlaubnis und Visum?

Eine Arbeitserlaubnis gewährt das Recht auf Beschäftigung, während ein Typ-D-Visum die Einreise ins Land gewährt; beide werden meist zusammen abgewickelt.

Wie lange dauert es?

Der Zeitrahmen variiert je nach Land und Beruf; wir klären in einer Erstbewertung einen realistischen Zeitplan für Ihren Fall.

Lassen Sie uns gemeinsam die richtige Route finden

Buchen Sie ein kostenloses Erstgespräch für diesen Prozess, und wir bestimmen gemeinsam den besten Weg für Sie.

Kostenloses Erstgespräch

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar. Prozesse und Voraussetzungen können sich ändern.