Visum & Aufenthalt

Typ-D-Langzeit-Bildungs- / Studienvisum

Wir steuern Ihren Antrag von Anfang bis Ende für das Langzeit-Typ-D-Studienvisum, das Aufenthalte über 90 Tage für ein Studium, eine Sprachschule oder ein akademisches Programm in Europa ermöglicht.

Für wen ist es geeignet?

Geeignet für Studierende und Forschende mit langfristiger Ausbildung in Europa, darunter Bachelor-, Master- oder Promotionsstudium, Sprachkurse, Austauschprogramme oder akademische Forschung.

Erforderliche Unterlagen und Voraussetzungen

  • Gültiger Reisepass (gültig für die Dauer Ihres Studiums)
  • Zulassungs- oder Immatrikulationsbescheinigung der Bildungseinrichtung
  • Nachweis finanzieller Mittel oder Stipendien-/Sponsorunterlagen
  • Unterkunftsnachweis oder Wohnheimreservierung
  • Krankenversicherung und, falls erforderlich, ein Sprachnachweis
  • Akademische Unterlagen wie Diplom, Notenauszug und Lebenslauf

So läuft der Prozess ab

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    Erstbewertung

    Wir bestimmen die zu Ihrem Studienprogramm und Zielland passende Visumkategorie.

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    Dokumentenvorbereitung

    Wir erstellen eine vollständige Akte einschließlich Zulassungsbescheid und Finanzunterlagen.

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    Termin & Antrag

    Wir vereinbaren Ihren Konsulatstermin und steuern den Antragsprozess.

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    Nachverfolgung & Ergebnis

    Wir verfolgen Ihren Antrag und unterstützen Sie bei Bedarf mit zusätzlichen Unterlagen und den Schritten zur Aufenthaltserlaubnis.

Dauer & Gebühren

Typ-D-Studienvisa erfordern eine gründliche Prüfung und dauern daher in der Regel länger als Kurzaufenthaltsvisa; je nach saisonaler Auslastung von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Eine frühe Antragstellung ist wichtig; Gebühren und Servicekosten werden nach aktuellem Stand geklärt.

Häufig gestellte Fragen

Ist das Visum dasselbe wie eine Aufenthaltserlaubnis?

Ein Typ-D-Visum gewährt die Einreise; nach der Ankunft schließen Sie in der Regel das Verfahren für die studentische Aufenthaltserlaubnis ab. Wir begleiten Sie in beiden Phasen.

Darf ich während des Studiums arbeiten?

Die meisten Länder gewähren Studierenden ein begrenztes Arbeitsrecht; die Regeln variieren je nach Land und wir beraten Sie entsprechend Ihrer Situation.

Wie wird die finanzielle Leistungsfähigkeit nachgewiesen?

Durch ein Bankkonto, ein Stipendium oder ein offizielles Sponsordokument; wir bestimmen die akzeptablen Unterlagen gemeinsam mit Ihnen.

Wie früh sollte ich beantragen?

Wir empfehlen, den Antragsprozess mindestens 2-3 Monate vor Studienbeginn zu starten.

Lassen Sie uns gemeinsam die richtige Route finden

Buchen Sie ein kostenloses Erstgespräch für diesen Prozess, und wir bestimmen gemeinsam den besten Weg für Sie.

Kostenloses Erstgespräch

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar. Prozesse und Voraussetzungen können sich ändern.